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Rhede Liegenschaftsbuch online 39,80 €

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Dieser Service steht in keiner direkten Partnerschaft zu den staatlichen Katasterämtern und Grundbuchämtern.
Sie erhalten hier eine schnelle und attraktive Alternative zur Anmeldung beim zum staatlichen Katasteramt.
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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Grundbuchauszug Rhede

Rhede ist eine Stadt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Münster
Kreis
Höhe
32 m ü. NHN
Fläche
78,9 km2
Website
Ortsteile
Bngern, Brahe, Brualermoor, Büngern, Krechting, Krommert, Rhederfeld, Vardingholt, Wilgen

FAQ

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem einfachen und einem aktuellen Grundbuchauszug?

Ein einfacher Grundbuchauszug enthält grundlegende Informationen über eine Immobilie, wie zum Beispiel den Eigentümer, die genaue Lage und die Größe des Grundstücks. Er gibt auch Auskunft über mögliche Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden.
Ein aktueller Grundbuchauszug enthält zusätzlich zu den oben genannten Informationen auch aktuelle Eintragungen und Veränderungen im Grundbuch. Dies kann beispielsweise den Verkauf der Immobilie, die Aufnahme neuer Hypotheken oder die Löschung von Belastungen betreffen. Ein aktueller Grundbuchauszug gibt somit einen umfassenderen und aktuellen Überblick über den rechtlichen Status einer Immobilie.

Wer kann Grundbuchauszug beantragen?

Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.

Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?

In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.