Grundbuchauszug Oberrot
Oberrot ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall im fränkisch geprägten Nordosten Baden-Württembergs
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Stuttgart
Landkreis
Höhe
357 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Amselhalde, Badhaus, Brennhof, Dexelhof, Ebersberg, EbersbergerSägmühle, Ernstenhöfle, Frankenberg, FrankenbergerSägmühle, Glashofen, Hammerschmiede, Hohenhardtsweiler, Jaghaus, Konhalden, Kornberg, Marbächle, Marhördt, MarhördterMhle, MarhördterMühle, MarhördterSägmühle, Neumhle, Neumühle, ObereKornbergerSägmühle, Obermhle, Obermühle, Ofenberg, Seehölzle, Stiersbach, Stiershof, UntereKornbergerSägmühle, Wolfenbrck, Wolfenbrück, Ziegelhtte, Ziegelhütte
FAQ
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in
Was ist ein aktueller grundbuchauszug?
"Ein aktueller Grundbuchauszug ist eine offizielle Urkunde, die Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, sowie über eventuelle Rechte oder Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten können. Ein aktueller Grundbuchauszug wird in der Regel bei Immobilientransaktionen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten benötigt, um den aktuellen Stand des Grundstücksrechts nachzuweisen."
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.