Grundbuchauszug Nellingen
Nellingen ist mit den Ortsteilen Oppingen und Aichen eine Gemeinde im Alb-Donau-Kreis etwa 20 Kilometer nordwestlich von Ulm.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Landkreis
Gemeindeverwaltungsverband
Laichinger Alb
Höhe
684 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Aichen, Kreuzbrunnen, Schafhaus, WörnizhäuserMhle, WörnizhäuserMühle, Zinsholz
FAQ
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.
Was ist eine Liegenschaftskarte und welche Informationen sind auf ihr enthalten?
Eine Liegenschaftskarte ist eine amtliche Karte, die Informationen über Grundstücke und deren Grenzen enthält. Sie wird von den Katasterämtern oder Vermessungsämtern geführt und dient der Darstellung und Dokumentation von Grundstücken.
Auf einer Liegenschaftskarte sind in der Regel folgende Informationen enthalten:
1. Grundstücksgrenzen: Die genauen Grenzverläufe der einzelnen Grundstücke werden auf der Karte dargestellt. Dabei werden die Grenzpunkte mit Vermessungspunkten markiert.
2. Flurstücke: Die einzelnen Grundstücke werden mit Flurstücksnummern gekennzeichnet. Diese Nummern dienen der eindeutigen Identifizierung der Grundstücke.
3. Gebäude: Auf der Liegenschaftskarte werden auch Gebäude eingezeichnet. Dabei werden die Geb
Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?
In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.