Grundbuchauszug Loose
Loose (dänisch: Lose) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Amt
Schlei-Ostsee
Höhe
23 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Altilewitt, Charlottenhof, Eickholt, Erichshof, Gast, Grntal, Grubentor, Grüntal, Hemmelmark, Hohenstein, Karlsminde, Kasmarkholz, Kleinmoorbrcke, Kleinmoorbrücke, Kleinrott, Kommherut, Loosau, Lttrott, Ludwigsburgstrand, Lüttrott, Mohrbergermhle, Mohrbergermühle, Neuilewitt, Osterhof, Osterhofholz, Tolsrh, Tolsrüh
FAQ
Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?
In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug und wie werden sie dargestellt?
Ein Grundbuchauszug enthält verschiedene Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie. Dazu gehören:
1. Grundstücksdaten: Hier werden die genaue Lage des Grundstücks, die Fläche, die Grundstücksnummer und die Katasterdaten angegeben.
2. Eigentümerdaten: Der Grundbuchauszug zeigt den aktuellen Eigentümer des Grundstücks sowie eventuelle Miteigentümer oder Erbbauberechtigte.
3. Belastungen: Hier werden alle eingetragenen Belastungen des Grundstücks aufgeführt, wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden, Wohnrechte oder Dienstbarkeiten. Diese Belastungen können die Verwendung oder Veräußerung des Grundstücks einschränken.
4. Lasten und Beschränkungen: Hier werden öffentlich-rechtliche Bleastungen aufgelistet.
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.