Grundbuchauszug Kobern-Gondorf
seit 2014 der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. Kobern-Gondorf ist eine Ortsgemeinde und ein Weinort an der Untermosel im rheinland-pfälzischen Landkreis Mayen-Koblenz und seit 1976 Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Untermosel bzw
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Verbandsgemeinde
Rhein-Mosel
Höhe
82 m ü. NHN
Fläche
28,4 km2
Website
Ortsteile
Belltal, Delcherhof, Engelshof, Euligerhof, Gerlachsmhle, Gerlachsmühle
FAQ
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem einfachen und einem aktuellen Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug enthält grundlegende Informationen über eine Immobilie, wie zum Beispiel den Eigentümer, die genaue Lage und die Größe des Grundstücks. Er gibt auch Auskunft über mögliche Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden.
Ein aktueller Grundbuchauszug enthält zusätzlich zu den oben genannten Informationen auch aktuelle Eintragungen und Veränderungen im Grundbuch. Dies kann beispielsweise den Verkauf der Immobilie, die Aufnahme neuer Hypotheken oder die Löschung von Belastungen betreffen. Ein aktueller Grundbuchauszug gibt somit einen umfassenderen und aktuellen Überblick über den rechtlichen Status einer Immobilie.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindender Plan, der die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt und legt fest, wie das betreffende Gebiet bebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält unter anderem Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Anordnung und Höhe der Gebäude, zu den Verkehrsflächen und Grünflächen sowie zu den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete und harmonische städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinde, der Anwohner und der Bauherren miteinander in Einklang zu bringen.
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.