Grundbuchauszug Kirchenthumbach
Kirchenthumbach ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach, der auch die Gemeinden Schlammersdorf und Vorbach angehören.
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Verwaltungsgemeinschaft
Kirchenthumbach
Höhe
467 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Asbach, Blechmhle, Blechmühle, Burggrub, Ernstfeld, Fronlohe, Görglas, Grnthanmhle, Grünthanmühle, Haselmhle, Haselmühle, Höflas, Luisenhof, Metzenhof, Metzenmhle, Metzenmühle, Penzenreuth, Pfaffenstetten, Röthenlohe, Sommerau, Tagmanns, Treinreuth, Wölkersdorf, Zinnschacht
FAQ
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie bei dem zuständigen Grundbuchamt erhalten. Oder Sie nutzen enen Online-Service.
Was ist ein aktueller grundbuchauszug?
"Ein aktueller Grundbuchauszug ist eine offizielle Urkunde, die Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, sowie über eventuelle Rechte oder Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten können. Ein aktueller Grundbuchauszug wird in der Regel bei Immobilientransaktionen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten benötigt, um den aktuellen Stand des Grundstücksrechts nachzuweisen."
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in