Grundbuchauszug Huglfing
Huglfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau im Pfaffenwinkel und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing mit den weiteren Mitgliedsgemeinden Eberfing, Eglfing und Oberhausen.
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Verwaltungsgemeinschaft
Huglfing
Höhe
606 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Achberg, Berg, Deimenried, Eyach, Grasleiten, Kreilhof, Maxlried, Rameck, Rechetsberg, Steinweiler, StNikolaus, Thalhausen
FAQ
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie bei dem zuständigen Grundbuchamt erhalten. Oder Sie nutzen enen Online-Service.
Wie kann man einen Grundbuchauszug beantragen und welche Kosten sind damit verbunden?
Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie sich an das örtliche Grundbuchamt wenden. In der Regel können Sie den Antrag persönlich vor Ort stellen oder schriftlich per Post oder E-Mail einreichen. Einige Grundbuchämter bieten auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel die genaue Adresse des betreffenden Grundstücks oder der Immobilie sowie den Namen des Eigentümers. Es kann auch hilfreich sein, das Grundbuchblatt oder die Grundbuchnummer anzugeben, wenn Sie diese Informationen haben.
Die Kosten für einen Grundbuchauszug können je nach Bundesland und Art des Auszugs variieren.
Was ist der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch?
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist ein amtliches Dokument, das Informationen über eine bestimmte Liegenschaft enthält. Es wird von der zuständigen Behörde, in der Regel dem Katasteramt, ausgestellt.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch enthält grundlegende Informationen über die Liegenschaft, wie zum Beispiel die genaue Lage, die Größe des Grundstücks, die Flurstücksnummer und die Art der Nutzung. Außerdem werden darin auch Informationen über eventuelle Belastungen oder Rechte an der Liegenschaft aufgeführt, wie zum Beispiel Grundschulden oder Dienstbarkeiten.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch dient als Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die rechtlichen Gegebenheiten einer Liegenschaft. Er wird oft im Rahmen von Grundstücksverkäufen oder bei der Beantragung