Grundbuchauszug Guntersblum
Juli 2014 gehört Guntersblum der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an, die ihren Verwaltungssitz in Oppenheim hat. Sie war von 1972 bis 2014 Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Guntersblum, der sie auch angehörte. Juli 2014 gehört Guntersblum der Verbandsgemeinde Rhein-Selz an, die ihren Verwaltungssitz in Oppenheim hat
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Verbandsgemeinde
Rhein-Selz
Höhe
89 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Algersweg, Flutfang, Rheinfähre
FAQ
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie bei dem zuständigen Grundbuchamt erhalten. Oder Sie nutzen enen Online-Service.