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Was ist eine Liegenschaftskarte?

Gossersweiler-Stein Liegenschaftskarte/ Flurkarte/ Katasterkarte

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Anbieterinformationen

Dieser Service steht in keiner direkten Partnerschaft zu den staatlichen Katasterämtern und Grundbuchämtern.
Sie erhalten hier eine schnelle und attraktive Alternative zur Anmeldung beim zum staatlichen Katasteramt.
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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Grundbuchauszug Gossersweiler-Stein

Gossersweiler-Stein ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Verbandsgemeinde
Annweiler am Trifels
Höhe
285 m ü. NHN
Fläche
8,61 km2
Website

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindender Plan, der die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt und legt fest, wie das betreffende Gebiet bebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält unter anderem Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Anordnung und Höhe der Gebäude, zu den Verkehrsflächen und Grünflächen sowie zu den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete und harmonische städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinde, der Anwohner und der Bauherren miteinander in Einklang zu bringen.

Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?

In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.

Wer kann Grundbuchauszug beantragen?

Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.