Grundbuchauszug Geslau
Geslau ist eine Gemeinde im mittelfränkischen Landkreis Ansbach und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber.
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Verwaltungsgemeinschaft
Rothenburg ob der Tauber
Höhe
435 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Aidenau, Cadolzhofen, Dornhausen, Gunzendorf, Hrbel, Hürbel, Karrachmhle, Karrachmühle, Kreuth, Lauterbach, Neumhle, Neumühle, Oberbreitenau, Oberfelden, Oberhegenau, Oberndorf, Reinswinden, Schwabsroth, Steinach, Stettberg, Unterbreitenau, Unterfelden, Unterhegenau
FAQ
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem einfachen und einem aktuellen Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug enthält grundlegende Informationen über eine Immobilie, wie zum Beispiel den Eigentümer, die genaue Lage und die Größe des Grundstücks. Er gibt auch Auskunft über mögliche Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden.
Ein aktueller Grundbuchauszug enthält zusätzlich zu den oben genannten Informationen auch aktuelle Eintragungen und Veränderungen im Grundbuch. Dies kann beispielsweise den Verkauf der Immobilie, die Aufnahme neuer Hypotheken oder die Löschung von Belastungen betreffen. Ein aktueller Grundbuchauszug gibt somit einen umfassenderen und aktuellen Überblick über den rechtlichen Status einer Immobilie.
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.