Grundbuchauszug Egglkofen
Egglkofen bildet die nördlichste Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ist ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Verwaltungsgemeinschaft
Neumarkt-Sankt Veit
Höhe
453 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Altenmarkt, Altersberg, Brabelsberg, Buch, Elsenbach, Frauenhaselbach, Großbuchberg, Großsteinberg, Grusberg, Haberg, Höcken, Hofstetten, Höllthal, Holzzell, Kalteneck, Kleinbuchberg, Kleinsteinberg, Knzen, Künzen, Lichtberg, Linden, Möselsberg, Oberwiesbach, Piesenkofen, Plachenberg, Reith, Rieberseck, Stetten, Tegernbach, Thannengrub, Unterwiesbach, Waltersberg, Zeilach, Zeiler
FAQ
Welche Bedeutung hat die Liegenschaftskarte für Bauvorhaben und Baugenehmigungen?
Die Liegenschaftskarte ist eine wichtige Grundlage für Bauvorhaben und Baugenehmigungen. Sie enthält Informationen über die Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken sowie über vorhandene Gebäude und Infrastrukturen.
Für Bauvorhaben ist die Liegenschaftskarte relevant, um die genaue Lage des geplanten Bauprojekts zu bestimmen und um festzustellen, ob das Grundstück für das Vorhaben geeignet ist. Sie gibt Auskunft über mögliche Einschränkungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, Denkmalschutzbestimmungen oder Umweltauflagen, die bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen.
Für Baugenehmigungen ist die Liegenschaftskarte ebenfalls von großer Bedeutung. Sie dient als
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie bei dem zuständigen Grundbuchamt erhalten. Oder Sie nutzen enen Online-Service.
Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?
In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.