Grundbuchauszug Amtzell
Amtzell ist eine Gemeinde mit 124 Einzelgehöften und Weilern in Oberschwaben und gilt als „Westliches Tor zum Allgäu“
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Landkreis
Höhe
556 m ü. NHN
Fläche
30,59 km2
Website
Ortsteile
Aigen, Altböse, Amberg, Bchel, Beikers, Blitzer, Böschlishaus, Bremen, Brunnenhaus, Büchel, Buchreute, Burkhardtshaus, Butzers, Danner, Degel, Dietenweiler, Dietrichs, Duller, Ebersberg, Ettenlehen, Feld, Fidenacker, Fildern, Geiselharz, Goldegger, Goppertshäusern, Greut, Hackbrettler, Halden, Hankelmann, Hanser, Haselmhle, Haselmühle, Häusing, Hbschenberg, Heselboschen, Hinterberg, Hinterburg, Hochburg, Hochrain
FAQ
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindender Plan, der die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt und legt fest, wie das betreffende Gebiet bebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält unter anderem Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Anordnung und Höhe der Gebäude, zu den Verkehrsflächen und Grünflächen sowie zu den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete und harmonische städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinde, der Anwohner und der Bauherren miteinander in Einklang zu bringen.
Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?
In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.