Grundbuchauszug Wildpoldsried
Wildpoldsried ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Oberallgäu. Bundesweit und auch international bekannt wurde die kleine Gemeinde als Energiedorf, das mittels erneuerbarer Energien ca
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Höhe
724 m ü. NHN
Fläche
21,36 km2
Website
Ortsteile
Dodels, Einöde, Ellenberg, Eufnach, Frohnschwenden, Hauptmannsgreut, Hochgreut, Hutoi, Jaunen, Krbsen, Kürbsen, Meggenried, Moosmhle, Moosmühle, Möstenberg, Notzen, Oberegg, Obereiberg, Ramsoi, Reuten, Schnaitweg, Staubers, Steig, Straßberg, Trampoi, Trogoi, Trostbhl, Trostbühl, Unteregg, Untereiberg, Unterhalden, Vogelwirth, Weitenauer, Wolkenberg
FAQ
Was ist ein aktueller grundbuchauszug?
"Ein aktueller Grundbuchauszug ist eine offizielle Urkunde, die Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, sowie über eventuelle Rechte oder Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten können. Ein aktueller Grundbuchauszug wird in der Regel bei Immobilientransaktionen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten benötigt, um den aktuellen Stand des Grundstücksrechts nachzuweisen."
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug und wie werden sie dargestellt?
Ein Grundbuchauszug enthält verschiedene Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie. Dazu gehören:
1. Grundstücksdaten: Hier werden die genaue Lage des Grundstücks, die Fläche, die Grundstücksnummer und die Katasterdaten angegeben.
2. Eigentümerdaten: Der Grundbuchauszug zeigt den aktuellen Eigentümer des Grundstücks sowie eventuelle Miteigentümer oder Erbbauberechtigte.
3. Belastungen: Hier werden alle eingetragenen Belastungen des Grundstücks aufgeführt, wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden, Wohnrechte oder Dienstbarkeiten. Diese Belastungen können die Verwendung oder Veräußerung des Grundstücks einschränken.
4. Lasten und Beschränkungen: Hier werden öffentlich-rechtliche Bleastungen aufgelistet.
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.