Grundbuchauszug Stein
Stein (fränkisch Schdah) ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Fürth
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Höhe
304 m ü. NHN
Fläche
19,51 km2
Website
Ortsteile
Aich, Aspertsham, Benetsham, Buchhof, Deutenbach, Dieding, Diepling, Eckershof, Ellernbrook, Feldscheide, Fernhub, Gerharding, Gnötzendorf, Grassach, GroßeSchleuse, Gutzberg, Hohenstein, Kreidlberg, Lindach, Lobenbacherhof, Moosham, Oberweihersbuch, Oed, Offling, Ort, Pirach, Schilling, Stöttling, Wendtorferstrand, Willertsham
FAQ
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie bei dem zuständigen Grundbuchamt erhalten. Oder Sie nutzen enen Online-Service.
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindender Plan, der die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt und legt fest, wie das betreffende Gebiet bebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält unter anderem Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Anordnung und Höhe der Gebäude, zu den Verkehrsflächen und Grünflächen sowie zu den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete und harmonische städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinde, der Anwohner und der Bauherren miteinander in Einklang zu bringen.