Grundbuchauszug Schweitenkirchen
Schweitenkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Höhe
533 m ü. NHN
Fläche
53 km2
Website
Ortsteile
Abens, Ampertshausen, Aufham, Auhof, Dietersdorf, Drnzhausen, Dürnzhausen, Giegenhausen, Gntersdorf, Gundelshausen, Güntersdorf, Hareß, Hirschhausen, Holzhäuseln, Holzhausen, Jetzelmaierhöfe, Kerschhof, Loipersdorf, Loipertshausen, Niederthann, Oberthann, Preinersdorf, Raffenstetten, Reisdorf, Schaching, Schellneck, Schmiedhausen, Snzhausen, Sünzhausen, Weikenhausen
FAQ
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem einfachen und einem aktuellen Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug enthält grundlegende Informationen über eine Immobilie, wie zum Beispiel den Eigentümer, die genaue Lage und die Größe des Grundstücks. Er gibt auch Auskunft über mögliche Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden.
Ein aktueller Grundbuchauszug enthält zusätzlich zu den oben genannten Informationen auch aktuelle Eintragungen und Veränderungen im Grundbuch. Dies kann beispielsweise den Verkauf der Immobilie, die Aufnahme neuer Hypotheken oder die Löschung von Belastungen betreffen. Ein aktueller Grundbuchauszug gibt somit einen umfassenderen und aktuellen Überblick über den rechtlichen Status einer Immobilie.
Was ist eine Liegenschaftskarte?
Eine Liegenschaftskarte ist eine amtliche Karte, die Informationen über die Lage und die Grenzen von Grundstücken enthält. Sie wird von den Vermessungsämtern oder Katasterämtern erstellt und dient der Darstellung und Dokumentation von Grundstücken und deren Eigentumsverhältnissen. Auf der Liegenschaftskarte sind unter anderem die Grundstücksgrenzen, Flurstücke, Gebäude, Straßen und andere topografische Merkmale verzeichnet. Sie wird häufig im Rahmen von Grundstücksvermessungen, Baugenehmigungsverfahren oder bei Grundstücksverkäufen verwendet.
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.