Grundbuchauszug Schleching
Schleching ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein an der Grenze zu Tirol.
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Höhe
569 m ü. NHN
Fläche
45,17 km2
Website
Ortsteile
Achberg, Baumgarten, Buchberg, Ettenhausen, Landerhausen, Mettenham, Mhlau, Mühlau, Streichen, Wagrain
FAQ
Welche Unterschiede bestehen zwischen einem einfachen und einem aktuellen Grundbuchauszug?
Ein einfacher Grundbuchauszug enthält grundlegende Informationen über eine Immobilie, wie zum Beispiel den Eigentümer, die genaue Lage und die Größe des Grundstücks. Er gibt auch Auskunft über mögliche Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden.
Ein aktueller Grundbuchauszug enthält zusätzlich zu den oben genannten Informationen auch aktuelle Eintragungen und Veränderungen im Grundbuch. Dies kann beispielsweise den Verkauf der Immobilie, die Aufnahme neuer Hypotheken oder die Löschung von Belastungen betreffen. Ein aktueller Grundbuchauszug gibt somit einen umfassenderen und aktuellen Überblick über den rechtlichen Status einer Immobilie.
Welche Bedeutung hat die Liegenschaftskarte für Bauvorhaben und Baugenehmigungen?
Die Liegenschaftskarte ist eine wichtige Grundlage für Bauvorhaben und Baugenehmigungen. Sie enthält Informationen über die Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken sowie über vorhandene Gebäude und Infrastrukturen.
Für Bauvorhaben ist die Liegenschaftskarte relevant, um die genaue Lage des geplanten Bauprojekts zu bestimmen und um festzustellen, ob das Grundstück für das Vorhaben geeignet ist. Sie gibt Auskunft über mögliche Einschränkungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, Denkmalschutzbestimmungen oder Umweltauflagen, die bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen.
Für Baugenehmigungen ist die Liegenschaftskarte ebenfalls von großer Bedeutung. Sie dient als
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.