Grundbuchauszug Rimsting
Rimsting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Höhe
564 m ü. NHN
Fläche
20 km2
Website
Ortsteile
Aiterbach, Buchberg, Eßbaum, Finsterleiten, Gmein, Grub, Guggenbichl, Hochstätt, Holzen, Hötzelsberg, Kalkgrub, Oberhamberg, Oberhuben, Öd, Sassau, Schafwaschen, Sieglweiher, Stetten, ™d, Unterhamberg, Unterhuben, Westernach
FAQ
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug und wie werden sie dargestellt?
Ein Grundbuchauszug enthält verschiedene Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie. Dazu gehören:
1. Grundstücksdaten: Hier werden die genaue Lage des Grundstücks, die Fläche, die Grundstücksnummer und die Katasterdaten angegeben.
2. Eigentümerdaten: Der Grundbuchauszug zeigt den aktuellen Eigentümer des Grundstücks sowie eventuelle Miteigentümer oder Erbbauberechtigte.
3. Belastungen: Hier werden alle eingetragenen Belastungen des Grundstücks aufgeführt, wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden, Wohnrechte oder Dienstbarkeiten. Diese Belastungen können die Verwendung oder Veräußerung des Grundstücks einschränken.
4. Lasten und Beschränkungen: Hier werden öffentlich-rechtliche Bleastungen aufgelistet.
Was ist eine Liegenschaftskarte und welche Informationen sind auf ihr enthalten?
Eine Liegenschaftskarte ist eine amtliche Karte, die Informationen über Grundstücke und deren Grenzen enthält. Sie wird von den Katasterämtern oder Vermessungsämtern geführt und dient der Darstellung und Dokumentation von Grundstücken.
Auf einer Liegenschaftskarte sind in der Regel folgende Informationen enthalten:
1. Grundstücksgrenzen: Die genauen Grenzverläufe der einzelnen Grundstücke werden auf der Karte dargestellt. Dabei werden die Grenzpunkte mit Vermessungspunkten markiert.
2. Flurstücke: Die einzelnen Grundstücke werden mit Flurstücksnummern gekennzeichnet. Diese Nummern dienen der eindeutigen Identifizierung der Grundstücke.
3. Gebäude: Auf der Liegenschaftskarte werden auch Gebäude eingezeichnet. Dabei werden die Geb
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.