Grundbuchauszug Metzingen
Metzingen ist eine baden-württembergische Mittelstadt am Fuße der Schwäbischen Alb und südlich des Großraums Stuttgart nahe bei Reutlingen gelegen. Metzingen ist überregional vor allem durch die zahlreichen „Outlets“ bekannt. Metzingen ist eine baden-württembergische Mittelstadt am Fuße der Schwäbischen Alb und südlich des Großraums Stuttgart nahe bei Reutlingen gelegen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Tübingen
Landkreis
Höhe
350 m ü. NHN
Fläche
34,55 km2
Website
Ortsteile
Mailage, Mosebusch, Plumbohm, Schmardau, Schmessau, Wedderien
FAQ
Welche Bedeutung hat die Liegenschaftskarte für Bauvorhaben und Baugenehmigungen?
Die Liegenschaftskarte ist eine wichtige Grundlage für Bauvorhaben und Baugenehmigungen. Sie enthält Informationen über die Lage, Größe und Nutzung von Grundstücken sowie über vorhandene Gebäude und Infrastrukturen.
Für Bauvorhaben ist die Liegenschaftskarte relevant, um die genaue Lage des geplanten Bauprojekts zu bestimmen und um festzustellen, ob das Grundstück für das Vorhaben geeignet ist. Sie gibt Auskunft über mögliche Einschränkungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne, Denkmalschutzbestimmungen oder Umweltauflagen, die bei der Planung und Umsetzung des Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen.
Für Baugenehmigungen ist die Liegenschaftskarte ebenfalls von großer Bedeutung. Sie dient als
Was ist ein aktueller grundbuchauszug?
"Ein aktueller Grundbuchauszug ist eine offizielle Urkunde, die Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, sowie über eventuelle Rechte oder Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten können. Ein aktueller Grundbuchauszug wird in der Regel bei Immobilientransaktionen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten benötigt, um den aktuellen Stand des Grundstücksrechts nachzuweisen."
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.