Grundbuchauszug Lemwerder
Lemwerder ist eine Gemeinde im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch in Deutschland.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Höhe
1 m ü. NHN
Fläche
36,39 km2
Website
Ortsteile
Bardewisch, Butzhausen, Deichshausen, Dunwarden, Dunwarderfelde, Edenbttel, Edenbüttel, Hörspe, Husum, Krögerdorf
FAQ
Was ist der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch?
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ist ein amtliches Dokument, das Informationen über eine bestimmte Liegenschaft enthält. Es wird von der zuständigen Behörde, in der Regel dem Katasteramt, ausgestellt.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch enthält grundlegende Informationen über die Liegenschaft, wie zum Beispiel die genaue Lage, die Größe des Grundstücks, die Flurstücksnummer und die Art der Nutzung. Außerdem werden darin auch Informationen über eventuelle Belastungen oder Rechte an der Liegenschaft aufgeführt, wie zum Beispiel Grundschulden oder Dienstbarkeiten.
Der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch dient als Nachweis über die Eigentumsverhältnisse und die rechtlichen Gegebenheiten einer Liegenschaft. Er wird oft im Rahmen von Grundstücksverkäufen oder bei der Beantragung
Welche Informationen enthält ein Grundbuchauszug und wie werden sie dargestellt?
Ein Grundbuchauszug enthält verschiedene Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie. Dazu gehören:
1. Grundstücksdaten: Hier werden die genaue Lage des Grundstücks, die Fläche, die Grundstücksnummer und die Katasterdaten angegeben.
2. Eigentümerdaten: Der Grundbuchauszug zeigt den aktuellen Eigentümer des Grundstücks sowie eventuelle Miteigentümer oder Erbbauberechtigte.
3. Belastungen: Hier werden alle eingetragenen Belastungen des Grundstücks aufgeführt, wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden, Wohnrechte oder Dienstbarkeiten. Diese Belastungen können die Verwendung oder Veräußerung des Grundstücks einschränken.
4. Lasten und Beschränkungen: Hier werden öffentlich-rechtliche Bleastungen aufgelistet.
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.