Grundbuchauszug Gettorf
Gettorf (dänisch: Gettorp, plattdeutsch: Cheddörp, Geddörp) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde etwa auf halber Strecke zwischen Kiel und Eckernförde.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Amt
Dänischer Wohld
Höhe
28 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Achsenkamp, Achterkamp, Annenhof, Behrensbrook, Charlottenhof, Duxmoor, Eckholz, Fuhlenrhe, Fuhlenrühe, Heidholm, Hennwischen, Hlken, Holand, Httenkoppel, Hülken, Hüttenkoppel, Kattendiek, Köhnholz, Königsförderrade, Kronshörn, Kronstrang, Lammsrade, Landwehr, Lassenland, Lehmrade, Mannhagen, Mischenmoor, Niendamm, Ochsenkoppel, Rögen, Roggenrade, Rosenkranz, Rothenstein, Schinkelerhtten, Schinkelerhütten, Schinkelmoor, Schinkelscheide, Schrödersbek, Sielkendiek, Sprengel
FAQ
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.
Wie lange dauert grundbuchauszug?
Die Dauer für die Ausstellung eines Grundbuchauszugs kann je nach Land und Behörde variieren. In einigen Ländern kann es innerhalb weniger Tage erledigt werden, während es in anderen Ländern mehrere Wochen dauern kann.
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindender Plan, der die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt und legt fest, wie das betreffende Gebiet bebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält unter anderem Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Anordnung und Höhe der Gebäude, zu den Verkehrsflächen und Grünflächen sowie zu den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete und harmonische städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinde, der Anwohner und der Bauherren miteinander in Einklang zu bringen.