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Teilungserklärung

 

Was ist eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage und die Rechte und Pflichten. Sie wird für die Erstellung einzelner Wohnungsgrundbücher benötigt.

 

Was beinhaltet eine Teilungserklärung?
Eine Teilungserklärung beinhaltet einen Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Gemeinschaftsordnung. Sie umfasst etwa 20 bis 40 Seiten.

Wo bekomme ich ein Duplikat der Teilungserklärung her?
Sie können diese jetzt hier online anfordern.

 

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Was beinhaltet ein Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Aus einer Abgeschlossenheitsbescheinigung geht hervor, dass die Einheiten eines Gebäudes oder Wohnanlage abgeschlossen sind und einzeln genutzt werden können. Jede Einheit benötigt einen eigenen, abschließbaren Eingang, Bad und Küche. Sie muss zusammen mit einem Aufteilungsplan vorliegen.


Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?
In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 55/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 5,5%.
Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze.


Was beinhaltet ein Gemeinschaftsordnung?
Die Gemeinschaftsordnung beinhaltet die Rechten und Pflichten des Gemeinschaftseigentums des Gebäudes oder Wohnanlage wie zum Beispiel Wasserleitungen, Bodenbeläge im Flur, Dach, Fassade, Grünanlagen und Kellereingänge. Entstehen hier später Kosten werden diese auf alle Eigentümer anteilig verteilt. Sie kann auch die Hausordnung beinhalten. Für eine Änderung müssen alle Eigentümer zustimmen.


Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
Das Sondereigentum gehört einen einzelnen Eigentümer, für dessen Erhalt und Kosten dieser selber aufkommen muss. Hierzu zählt z.B. Innentüren und Wände, Heizkörper, Einbauschränke, Keller- und Dachbodenabteile und PKW-Stellplätze.
Das Gemeinschaftseigentum gehört alle Eigentümern, darf von allen genutzt werden und kommen anteilsmäßig für die aufkommende Kosten auf. Hierzu zählt z.B. das Dach, Fassade, Fenster, Flur, Treppenhaus, Fahrstuhl und Heizungsanlage aber auch die Außenseite der einzelnen Wohnungseingangstüren.

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