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Grundbuch

Im Grundbuch sind alle wichtigen Daten zu einem Grundstück festgehalten. Die hier einge-tragenen Daten sind aus rechtlicher Sicht von hoher Bedeutung.
Der Grundbuchaufbau:
Die rechtlichen Daten zu einem Grundstück sind auf dem so genannten Grundbuchblatt festgehalten. Alle Grundbuchblätter einer Gemeinde ergeben zusammen ein Grundbuch. Die einzelnen Blätter werden den Eigentümern und Interessenten übrigens nicht ausgehändigt. Stattdessen werden auf Wunsch so genannte Grundbuchauszüge erteilt.

Ein Grundbuchauszug ist in fünf Bereiche unterteilt:
Den ersten Bereich bildet die Aufschrift. Es werden hier viele wichtige Informationen preisgegeben, wie zum Beispiel die Grundbuchblattnummer, das zuständige Grundbuchamt sowie Informationen darüber, zu welchem Zeitpunkt der Grundbuchauszug erstellt wurde.

Den nächsten Bereich stellt das Bestandsverzeichnis dar. Es enthält die Information darüber, welche einzelnen Flurstücke zum jeweiligen Grundstück gehören. Außerdem geht aus ihm auch hervor, wie groß die einzelnen Flurstücke sind und für welche Art der Bewirtschaftung das Grundstück vorgesehen ist.

Auf das Bestandsverzeichnis folgen drei Bereiche, die als Abteilungen bezeichnet werden. Die erste Abteilung gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse. Man erkennt hier, wer der Eigentümer des Grundstücks ist. Sollte es mehrere Eigentümer geben, ist auch die Verteilung der Eigentumsanteile zu sehen. In Abhängigkeit davon, zu welchem Zeitpunkt das Grund-buchblatt zuletzt grundlegend überarbeitet wurde, ist auch erkennbar, wie viele Voreigen-tümer es bereits gab.

In der zweiten Abteilung sind die so genannten Lasten und Beschränkungen festgehalten.

Die dritte und letzte Abteilung: In ihr sind die Grundpfandrechte, also Hypotheken und Grundschulden eingetragen.