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Grundbuchauszug Treuchtlingen
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Express nur möglich falls Dokumente digital verfügbar, Zusendung der Dokumente per Post. Hinweis: Es handelt sich hier um ein privates Dienstleistungsangebot und nicht um eine staatliche Behördenseite. Die Preise hängen vom entsprechenden Grundbuchamt ab und werden nach Eingabe des Ortsnamens / Bundesland angegeben.
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Anbieterinformationen

Dieser Service steht in keiner direkten Partnerschaft zu den staatlichen Katasterämtern und Grundbuchämtern.
Sie erhalten hier eine schnelle und attraktive Alternative zur Anmeldung beim zum staatlichen Katasteramt.
Sie können hier per Internet online, auch aus dem Ausland, Grundbuchauszüge und Liegenschaftskarten anfordern.

Grundbuch - Daten

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
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Grundbuchauszug Treuchtlingen

Treuchtlingen ist durch den Treuchtlinger Marmor bekannt
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Höhe
412 m ü. NHN
Fläche
103,38 km2
Website
Ortsteile
Dickmhle, Dickmühle, Eulenhof, Fuchsmhle, Fuchsmühle, Haag, Heunischhof, Hrth, Hürth, Kästleinsmhle, Kästleinsmühle, Kohlmhle, Kohlmühle, Lehnleinsmhle, Lehnleinsmühle, Lengenfeld, Neufang, Oberheumödern, Osterdorf, Sägmhle, Sägmühle, Schmarrmhle, Schmarrmühle, Schrmhle, Schürmühle, Siebeneichhöfe, Unterheumödern, Weinbergshof, Ziegelhtte, Ziegelhütte

FAQ

Wie kann man einen Grundbuchauszug beantragen und welche Kosten sind damit verbunden?

Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie sich an das örtliche Grundbuchamt wenden. In der Regel können Sie den Antrag persönlich vor Ort stellen oder schriftlich per Post oder E-Mail einreichen. Einige Grundbuchämter bieten auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel die genaue Adresse des betreffenden Grundstücks oder der Immobilie sowie den Namen des Eigentümers. Es kann auch hilfreich sein, das Grundbuchblatt oder die Grundbuchnummer anzugeben, wenn Sie diese Informationen haben.
Die Kosten für einen Grundbuchauszug können je nach Bundesland und Art des Auszugs variieren.

Welche Unterschiede bestehen zwischen einem einfachen und einem aktuellen Grundbuchauszug?

Ein einfacher Grundbuchauszug enthält grundlegende Informationen über eine Immobilie, wie zum Beispiel den Eigentümer, die genaue Lage und die Größe des Grundstücks. Er gibt auch Auskunft über mögliche Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden.
Ein aktueller Grundbuchauszug enthält zusätzlich zu den oben genannten Informationen auch aktuelle Eintragungen und Veränderungen im Grundbuch. Dies kann beispielsweise den Verkauf der Immobilie, die Aufnahme neuer Hypotheken oder die Löschung von Belastungen betreffen. Ein aktueller Grundbuchauszug gibt somit einen umfassenderen und aktuellen Überblick über den rechtlichen Status einer Immobilie.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtlich bindender Plan, der die städtebauliche Entwicklung eines bestimmten Gebiets regelt. Er wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt und legt fest, wie das betreffende Gebiet bebaut werden darf. Der Bebauungsplan enthält unter anderem Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Anordnung und Höhe der Gebäude, zu den Verkehrsflächen und Grünflächen sowie zu den Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Der Bebauungsplan dient dazu, eine geordnete und harmonische städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und die Interessen der Gemeinde, der Anwohner und der Bauherren miteinander in Einklang zu bringen.