GrundbuchauszugINFO

Originalauszug online bestellen (Deutschland)

Fragen und Antworten zum Grundbuchauszug

Bebauungspläne online bestellen (Deutschland)

Bestellen Sie hier online einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis und oder einen Grundbuchauszug für Ihr Grundstück bzw. Ihre Immobilie.

Automatisierte Liegenschaftskarte (Flurkarte) vom Katasteramt online bestellen

Auszug aus dem Liegenschaftsbuch vom Katasteramt online bestellen

Aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück ermitteln

Was ist eine Liegenschaftskarte?

Grundbuchauszug anfordern Grundbuch online Gütenbach

grundbuchauszug.info ist keine Behörde, sondern ein privater Dienstleistungsservice
Grundbuchauszug Gütenbach
Neu! Grundbuchauszüge und Liegenschaftskarten per 24h Express (als Email).
Express nur möglich falls Dokumente digital verfügbar, Zusendung der Dokumente per Post. Hinweis: Es handelt sich hier um ein privates Dienstleistungsangebot und nicht um eine staatliche Behördenseite. Die Preise hängen vom entsprechenden Grundbuchamt ab und werden nach Eingabe des Ortsnamens / Bundesland angegeben.
Bestellen Sie hier online einen Grundbuchauszug für Ihr Grundstück bzw. Ihre Immobilie
Anbieterinformationen

Dieser Service steht in keiner direkten Partnerschaft zu den staatlichen Katasterämtern und Grundbuchämtern.
Sie erhalten hier eine schnelle und attraktive Alternative zur Anmeldung beim zum staatlichen Katasteramt.
Sie können hier per Internet online, auch aus dem Ausland, Grundbuchauszüge und Liegenschaftskarten anfordern.

Grundbuch - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00
Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, NRW, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

Grundbuchauszug Gütenbach

Gütenbach ist eine Gemeinde in Baden-Württemberg und gehört zum Schwarzwald-Baar-Kreis.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Höhe
826 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Neueck

FAQ

Was ist ein aktueller grundbuchauszug?

"Ein aktueller Grundbuchauszug ist eine offizielle Urkunde, die Informationen über ein bestimmtes Grundstück enthält. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer des Grundstücks, mögliche Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden, sowie über eventuelle Rechte oder Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten können. Ein aktueller Grundbuchauszug wird in der Regel bei Immobilientransaktionen oder anderen rechtlichen Angelegenheiten benötigt, um den aktuellen Stand des Grundstücksrechts nachzuweisen."

Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, müssen Sie in der Regel einige Schritte befolgen:
1. Recherchieren Sie, welches Grundbuchamt für das betreffende Grundstück zuständig ist. Dies können Sie entweder online über das Grundbuchportal des jeweiligen Bundeslandes oder telefonisch beim örtlichen Amtsgericht ermitteln.
2. Beantragen Sie den Grundbuchauszug schriftlich oder online beim zuständigen Grundbuchamt. In der Regel benötigen Sie dazu das genaue Grundstücksadresse oder die Grundbuchnummer.
3. Geben Sie im Antrag an, welchen Auszug Sie benötigen. Es gibt verschiedene Arten von Grundbuchauszügen, wie beispielsweise den einfachen oder den erweiterten Auszug. Der erweiterte Auszug enthält zusätzliche Informationen wie beispielsweise Belastungen oder Eigent

Was ist das Baulastenverzeichnis?

Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in