Grundbuchauszug Großkarolinenfeld
Dezember 2016) und gehört zum Regierungsbezirk Oberbayern im Freistaat Bayern der Bundesrepublik Deutschland
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Höhe
467 m ü. NHN
Fläche
29,07 km2
Website
Ortsteile
Alsterloh, Ametsbichl, Aschach, Auberg, Bach, Bichl, Brand, Buchrain, Deutlstätt, Ester, Filzen, Frauenholz, Gröben, Gutmart, Haslau, Hilperting, Hinterreut, Hohenaich, Hub, Jarezöd, Kirchsteig, Kolberg, Krabichl, Lehen, Linden, Lochberg, Mintsberg, Moos, Mühlbach, Naglstätt, Öd, Ödenhub, Petzenbichl, Pürstling, Rain, Ried, Rott, Rottmühle, Schlimmerstätt, Schwaig
FAQ
Wie kann man einen Grundbuchauszug beantragen und welche Kosten sind damit verbunden?
Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie sich an das örtliche Grundbuchamt wenden. In der Regel können Sie den Antrag persönlich vor Ort stellen oder schriftlich per Post oder E-Mail einreichen. Einige Grundbuchämter bieten auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel die genaue Adresse des betreffenden Grundstücks oder der Immobilie sowie den Namen des Eigentümers. Es kann auch hilfreich sein, das Grundbuchblatt oder die Grundbuchnummer anzugeben, wenn Sie diese Informationen haben.
Die Kosten für einen Grundbuchauszug können je nach Bundesland und Art des Auszugs variieren.
Was ist eine Liegenschaftskarte und welche Informationen sind auf ihr enthalten?
Eine Liegenschaftskarte ist eine amtliche Karte, die Informationen über Grundstücke und deren Grenzen enthält. Sie wird von den Katasterämtern oder Vermessungsämtern geführt und dient der Darstellung und Dokumentation von Grundstücken.
Auf einer Liegenschaftskarte sind in der Regel folgende Informationen enthalten:
1. Grundstücksgrenzen: Die genauen Grenzverläufe der einzelnen Grundstücke werden auf der Karte dargestellt. Dabei werden die Grenzpunkte mit Vermessungspunkten markiert.
2. Flurstücke: Die einzelnen Grundstücke werden mit Flurstücksnummern gekennzeichnet. Diese Nummern dienen der eindeutigen Identifizierung der Grundstücke.
3. Gebäude: Auf der Liegenschaftskarte werden auch Gebäude eingezeichnet. Dabei werden die Geb
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.