Grundbuchauszug Ahrensbök
Ahrensbök (plattdeutsch Ahrensböök) ist nach den beiden kreisfreien Städten Lübeck und Kiel sowie der Stadt Fehmarn die nach Fläche viertgrößte Gemeinde des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Höhe
57 m ü. NHN
Fläche
95,37 km2
Website
Ortsteile
Barghorst, BarghorsterMoor, Birkenhof, BraunerHeckkaten, BraunerHirsch, Diestelkamp, Flachsröste, Flörkendorf, Gießelrade, Grebenhagen, Haarberg, Havekost, Heikenweide, Heuerstubben, Hohenhorst, Holstendorf, Hörsten, Iskuhle, Kattenberg, Krögen, Lebatz, LebatzerHeckkaten, Moosen, Neuhof, Schwienkuhlen, Siblin, Spechserholz, Steindamm, Talmühle
FAQ
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.
Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, müssen Sie in der Regel einige Schritte befolgen:
1. Recherchieren Sie, welches Grundbuchamt für das betreffende Grundstück zuständig ist. Dies können Sie entweder online über das Grundbuchportal des jeweiligen Bundeslandes oder telefonisch beim örtlichen Amtsgericht ermitteln.
2. Beantragen Sie den Grundbuchauszug schriftlich oder online beim zuständigen Grundbuchamt. In der Regel benötigen Sie dazu das genaue Grundstücksadresse oder die Grundbuchnummer.
3. Geben Sie im Antrag an, welchen Auszug Sie benötigen. Es gibt verschiedene Arten von Grundbuchauszügen, wie beispielsweise den einfachen oder den erweiterten Auszug. Der erweiterte Auszug enthält zusätzliche Informationen wie beispielsweise Belastungen oder Eigent
Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?
In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.