Grundbuchauszug Aham
Aham ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Gerzen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Verwaltungsgemeinschaft
Gerzen
Höhe
420 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Abensbach, Aham, Berghofen, Dreifaltigkeit, Eglberg, Eichmhle, Eichmühle, Engkofen, Erling, Ernstgraben, Ferchenstauden, Frst, Fürst, Guntendorf, Haag, Haarpoint, Hannsmal, Heiglberg, Hitzenberg, Högl, Holzen, Hölzlberg, Höslpoint, Kalteis, Lamprechtsöd, Loizenkirchen, Maieröd, Mais, Nöham, Oberhausenthal, Oed, Prosmering, Rehpoint, Reiher, Reithannerl, Rieberseck, Schafhausen, Schweibing, Sichartsreit, Sommerauweber
FAQ
Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?
Einen aktuellen Grundbuchauszug können Sie bei dem zuständigen Grundbuchamt erhalten. Oder Sie nutzen enen Online-Service.
Wie bekomme ich einen Grundbuchauszug?
Um einen Grundbuchauszug zu erhalten, müssen Sie in der Regel einige Schritte befolgen:
1. Recherchieren Sie, welches Grundbuchamt für das betreffende Grundstück zuständig ist. Dies können Sie entweder online über das Grundbuchportal des jeweiligen Bundeslandes oder telefonisch beim örtlichen Amtsgericht ermitteln.
2. Beantragen Sie den Grundbuchauszug schriftlich oder online beim zuständigen Grundbuchamt. In der Regel benötigen Sie dazu das genaue Grundstücksadresse oder die Grundbuchnummer.
3. Geben Sie im Antrag an, welchen Auszug Sie benötigen. Es gibt verschiedene Arten von Grundbuchauszügen, wie beispielsweise den einfachen oder den erweiterten Auszug. Der erweiterte Auszug enthält zusätzliche Informationen wie beispielsweise Belastungen oder Eigent
Welche Institutionen oder Ämter sind für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig?
In Deutschland sind in der Regel die Vermessungsämter der jeweiligen Bundesländer für die Ausstellung und Verwaltung von Liegenschaftskarten zuständig. Diese Ämter sind in der Regel dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung oder dem Landesvermessungsamt untergeordnet. In einigen Fällen können auch kommunale Vermessungsämter oder Katasterämter für die Liegenschaftskarten zuständig sein.