Grundbuchauszug Tremsbüttel
Tremsbüttel (niederdeutsch Tremsbüddel) liegt im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Amt
Bargteheide-Land
Höhe
38 m ü. NHN
Website
Ortsteile
Beektwiete, Buckhorn, Fischbekermoor, Gerkenfelde, Grünengrase, Horst, Rehbrook, Sattenfelde, Sensenmühle, Twiete, Vorburg, Wulfskuhle
FAQ
Wie kann man einen Grundbuchauszug beantragen und welche Kosten sind damit verbunden?
Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, müssen Sie sich an das örtliche Grundbuchamt wenden. In der Regel können Sie den Antrag persönlich vor Ort stellen oder schriftlich per Post oder E-Mail einreichen. Einige Grundbuchämter bieten auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.
Für den Antrag benötigen Sie in der Regel die genaue Adresse des betreffenden Grundstücks oder der Immobilie sowie den Namen des Eigentümers. Es kann auch hilfreich sein, das Grundbuchblatt oder die Grundbuchnummer anzugeben, wenn Sie diese Informationen haben.
Die Kosten für einen Grundbuchauszug können je nach Bundesland und Art des Auszugs variieren.
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, das Informationen über Baulasten enthält. Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingehen kann, um bestimmte Maßnahmen oder Einschränkungen auf seinem Grundstück zu ermöglichen. Diese Verpflichtungen können beispielsweise die Errichtung oder den Erhalt von Gebäuden, die Herstellung von Zufahrten oder die Einhaltung bestimmter Abstandsflächen betreffen.
Das Baulastenverzeichnis dient dazu, dass Interessierte Einsicht in die Baulasten nehmen können, um beispielsweise Informationen über geplante Baumaßnahmen oder Einschränkungen auf einem Grundstück zu erhalten. Es wird von den Bauaufsichtsbehörden geführt und ist in
Wer kann Grundbuchauszug beantragen?
Grundsätzlich kann jeder einen Grundbuchauszug beantragen. Dies umfasst sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen wie Unternehmen oder Vereine. In der Regel wird der Antragsteller jedoch ein berechtigtes Interesse an dem Grundbuchauszug nachweisen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als Eigentümer eines Grundstücks Informationen über Belastungen oder Rechte Dritter einholen möchte.